Allgemeine Geschäfts-, Verkaufs- und Lieferbedingungen der Esthetic Trade GmbH & Co. KG
1. Durch Abgabe der Bestellung gilt Anerkennung unserer nachfolgenden Geschäfts-, Verkaufs- und Lieferbedingungen. Änderungen dazu erlangen ausschließlich durch unsere schriftliche Bestätigung Gültigkeit. Abweichende AGBs unserer Kunden sind ausgeschlossen, auch wenn wir nicht widersprechen. Mündliche Zusagen und Absprachen haben keine Gültigkeit.
2. Gerne sind wir bereit, die von Ihnen angefragten Produkte zu den angegebenen Konditionen zu liefern. Verbindliche Kaufverträge kommen jedoch erst nach Annahme der Einzelbestellung durch Lieferung oder Auftragsbestätigung zustande – Angebot freibleibend. Das Zustandekommen eines wirksamen Vertrages steht unter der Aufschiebenden Bedingung, dass der Besteller alle erforderlichen Genehmigungen zum Kauf und Verkauf aller georderten Produkte verfügt. Auf Nachfrage wird der Besteller dies nachweisen.
3. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Lieferungen durch den Besteller Eigentum von Esthetic Trade GmbH & Co. KG. Im Falle der Weiterveräußerung noch nicht bezahlter Ware, tritt der Kunde die Forderungen aus Verkauf automatisch ab Fälligkeit bis zur Höhe unserer Forderungen an uns ab. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung unbezahlter Ware an Dritte ist unzulässig. Sonstige Zugriffe oder Pfändungsversuche auf unsere Ware sind uns unverzüglich anzuzeigen. Die Lieferung erfolgt nach unserer Wahl auf dem kostengünstigsten Weg an die angegebene Adresse des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Übergabe der Sendung an den Transportdienstleiter oder den Kunden selbst erfolgte.
4. Teillieferungen und Teilrechnungen sind nach unserem Ermessen möglich. Eventuell gewährte Mengenrabatte und Liefervergünstigungen werden hiervon nicht berührt. Bei Lieferverzögerung ist der Kunde nur zum Rücktritt berechtigt, wenn die Verzögerung durch uns verschuldet wurde und eine vom Kunden angemessen gesetzte Frist zur Nachlieferung erfolglos verstrichen ist. Umstände, die die Beschaffung, Herstellung oder fristgerechte Lieferung der bestellten Waren nicht oder nur erschwert zulassen und die wir nicht zu vertreten haben, wie z.B. höhere Gewalt, fehlerhafte oder ausgebliebene Selbstbelieferung, behördliche Maßnahmen, Betriebsstörungen und dergleichen unterbrechen die Lieferverpflichtung für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkungen.
5. Erkennbare Mängel sind zu ihrer Anerkennung unverzüglich, spätestens binnen sieben Werktagen nach Lieferung durch den Kunden unter Einsendung des Lieferscheins schriftlich anzuzeigen. Zur Prüfung können wir Proben oder die gesamte gerügte Ware zur Rücksendung verlangen. Bei gerechtfertigter Beanstandung können wir nach eigenem Ermessen mängelfreie Ware nachliefern oder den Mangel beseitigen (Nacherfüllung). Bei einer ungerechtfertigten Mängelrüge behalten wir uns das Recht vor, die uns dadurch entstanden Kosten auf den Kunden umzulegen. Die Verjährungsfrist für Mängel beträgt 12 Monate ab Erhalt der Ware. Die Rechte des Bestellers für Mängel entfallen ebenfalls bei Überschreitung des Verfallsdatums der Ware und/oder wenn der Besteller für das Auftreten des Mangels (z.B. durch falsche Lagerung, unsachgemäßen Transport, unsachgemäße Behandlung, usw.) selbst verantwortlich ist. Der Besteller ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Abwehr und Minderung von Schaden zu treffen. Für andere Gründe als Mängel gelten die gesetzlichen Fristen.
6. Die Rücksendung von Ware ohne unsere schriftliche Aufforderung zur Rücknahme oder zum Umtausch hat zu unterbleiben und entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung. Wir behalten uns vor, bereits auftragsbestätigte oder gelieferte Ware zu stornieren oder rückzuholen, falls dies durch den Hersteller aus von ihm hervorgebrachten Gründen gefordert wird. In diesem Falle liefern wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche nach eigenem Ermessen Ersatzware oder erstatten den Kaufpreis zurück.
7. Die Belieferung erfolgt gegen Vorkasse, nach Erhalt der Auftragsbestätigung. Im regelmäßigen Geschäftskontakt ist nach unserem Ermessen auch Lieferung auf Rechnung, per Kreditkarte oder Bankabbuchung möglich. Bei Lieferung auf Rechnung behalten wir uns bei verspätetem Zahlungseingang, spätestens jedoch nach 30 Tagen vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Der Zahlungsverzug tritt automatisch nach 30 Tagen ab Rechnungsdatum ein. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzforderungen aus Verzug bleibt uns offen. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Aufrechnung gegen fällige Forderung ist nicht zulässig, mit der Ausnahme, dass es sich hierbei um unbestrittene und rechtskräftig titulierte Gegenansprüche handelt.
8. Im Falle der Kenntniserlangung ist der Besteller verpflichtet jeden Fall der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten von uns und unseren Herstellern unverzüglich an uns zu melden. Herstellergarantie und Herstellerhaftung obliegt den jeweiligen Herstellern.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtstand ist München.
(Stand 01.08.2011)